Anschluss der Stromrichterschaltung an die Netzwechselspannungsquelle 2 die beiden Gleichspannungszwischenkreise 14.1, 14.2 des Teilstromrichtersystems 5 derart geschalten, dass zwischen den Gleichspannungszwischenkreisen 14.1, 14.2 keine unmittelbare Verbindung besteht (S1.2a).