Duldungspflicht des Mieters15.1. Reparaturarbeiten und Maßnahmen, die zur Erhaltung der Bausubstanz durchgeführt werden, muss der Mieter dulden. Ebenso die Umsetzung behördlicher Auflagen sowie Maßnahmen zur Modernisierung, die den Gebrauchswert der Wohnung erhöhen oder Einsparungen von Energie oder Wasser möglichen.15.2. In diesen Fällen hat der Mieter die betreffenden Räume zugänglich zu halten. Er darf die Arbeiten nicht behindern oder verzögern. Sonst muss er für die entstandenen Schäden aufkommen.