für die Funktionsprüfungen und die Leistungsermittlung werden die Vorgaben der genannten Normen berücksichtigt. Hinweis: Gemäß den oben genannten Normen liegt der Öffnungsdruck bei Nennleistung Pdn 20% über dem Nenneinstelldruck Pnr. Dieser Hinweis ist auch in der Betriebsanleitung zu berück-sichtigen. 3.8.1 Belastungsart Sicherheitsventile für Wassererwärmungsanlagen müssen federbelastet und die Feder durch eine Membran oder Vergleichbares geschützt sein. 3.8.2 Anforderungen an die Konstruktion, die Werkstoffe, die Kennzeichnung und die Prüfung Konstruktion, Werkstoffe, Kennzeichnung und Prüfung müssen die Anforderungen in den Normen DIN EN 1491, DIN EN 1489, DIN EN 1488 und DIN EN 1487 erfüllen. Bei der Auswahl und Prüfung der eingesetzten Elastomere und anderen Kunststoffe ist Anhang I dieses Merkblatts zu beachten. 3.8.3 Anforderungen an Sicherheitsventile für bestehende Anlagen (Altanlagen nach TRD) Bei Sicherheitsventilen als Einzelarmatur muss der Eintritt des Mediums axial gegenüber der Federhaube oder dem Ventiloberteil angeordnet sein. Der Druck des Mediums muss auf den Ventilkegel einwirken. Die Schutzvorrichtung für Feder und gleitende oder drehende Teile muss bei geschlossenem Sicherheitsventil entlastet sein. In der Federhaube müssen zwei Bohrungen von 6 mm Durchmesser vorhanden sein. Die Verbindung von Gehäuse und Federhaube muss auf die zu erwartende Belastung abgestimmt und so ausgeführt sein, dass nach Lösen und Wiedereinsetzen der Federhaube keine Änderung des Einstelldrucks eintreten kann und die Schutzvorrichtung nicht beschädigt wird. Gewinde am Ein- und Austritt müssen nach Abschnitt 5.3 der DIN EN 1491 unter Berücksichtigung der aktuellen Normen ausgeführt sein. Es muss sichergestellt sein, dass das Einschrauben des Rohres ohne Behinderung der Funktion des Sicherheitsventils möglich ist. Sicherheitsventile mit den Anschlussgrößen DN 15, DN 20 und DN 25 sind abhängig vom Inhalt des Wasserraumes und der größten Beheizungsleistung gemäß der folgenden Tabelle ausreichend bemessen. Die Ausflussziffer αw muss mindestens den Wert 0,01 erreichen; sie muss gemäß den Festlegungen des AD 2000-Merkblatts A 2 für nicht siedende Flüssigkeiten ermittelt werden.