In ausgewählten Handwerken kann der Betrieb ohne Meisterbrief gegründet und geführt werden (zulassungsfreie Handwerke und handwerksähnliche Gewerbe; Übersicht: Anlage A und B zur Handwerksordnung (PDF, 251 KB) der Handwerksordnung). Ein Betrieb kann hier auch Tätigkeiten anbieten, die verschiedenen zulassungsfreien Handwerken zugeordnet sind. Damit sind umfassendere und somit häufig auch kundenfreundlichere Angebote möglich. Dass in diesen Handwerken keine Meisterpflicht mehr besteht, heißt aber nicht, dass es nicht doch sinnvoll ist, die Meisterprüfung abzulegen: Sie ist ein anerkanntes Qualitätssiegel für die fachliche Kompetenz des betreffenden Handwerksbetriebs und wird von den Kunden honoriert.