Ruckgabe von ArbeitsmittelnDer Schuler/die SchOlerin hat bei seinem/ihrem Ausscheiden aus dem Unternehmen alle Un terlagen, Urkunden, Aufzeichnungen, Notizen, EntwOrfe und hiervon gefertigten Durchschrif ten und Kopien, gleich auf welchem Datentrager, unaufgefordert an den Trager der prakti schen Ausbildung zurOckzugeben. Dies gilt auch fur die dem SchOler/der Schulerin vom Trager der praktischen Ausbildung zur VerfOgung gestellten Arbeitsmittel/-gerate, Arbeitskleidung. ZurOckbehaltungsrechte sind ausgeschlossen