Stoffe mit krebserregenden, erbgutverändernden oder fortpflanzungsgefährdenden Ei-genschaften (sog. CMR-Stoffe, CMR = carcinogenic, mutagenic or toxic for reproduction) sollten nicht verwendet werden dürfen, sofern keine Sicherheitsbewertung verfügbar ist, die ihre Verwendung und die Ableitung von Grenzwerten für den Übergang auf Lebens-mittel rechtfertigen und damit eine Aufnahme in die Positivliste ermöglichen würde.