Die Waschmaschine hat eine im oberen Maschinenraum angeordnete Waschmitteleinspüleinrichtung 3, die eine von vorn zugängliche Schublade 5 mit mindestens einer Kammer 8 bis 10 für eine handdosierte Zugabe einer Waschpulver- oder Waschflüssigkeitsportion enthält. Im oberen Maschinenraum ist hinter den Kammern 8 bis 10 der Schublade 5 ein Vorratsbehälter 13 für flüssige oder gelförmige Waschhilfsmittel angebracht. Außerdem enthält die Waschmitteleinspüleinrichtung 3 je eine Einrichtung 15 zum automatischen Dosieren jedes bevorrateten Waschhilfsmittels. Damit bei einer solchen Waschmaschine dem Kunden sichtbar gemacht werden kann, ob und wie viel Waschhilfsmittel im nachfolgenden Waschvorgang bei Vermeidung von oben angesprochenen Nachteilen bekannter Waschmaschinen dieser Art verwendet wird, die vor allem durch eine beschwerliche Wiederbefüllung des Vorratsraumes, Verschütten und Überschwappen, Gelieren und Verkrusten des Waschhilfsmittels, schwergängige Schublade und häufig erforderliche Reinigung gekennzeichnet sind, weist die erfindungsgemäße Einrichtung 15 zum automatischen Dosieren eines Waschhilfsmittels eine Schneckenpumpe 23 auf, deren Eingangsseite 24 mit dem Innenraum des Vorratsbehälters 13 fluidisch verbunden ist und deren Austrittsöffnung 25 in eine der Kammer 8 bis 10 der Schublade 5 mündet.