Umschalteinrichtung (9) nach einem der Ansprüche 8 und 9, dadurchgekennzeichnet, dass die Umschalteinrichtung (9) einUnterbrechungsverhinderungsmittel (45) aufweist, durch welches eine Übertragungvon mindestens einem Steuersignal von derUmschalteinrichtung (9) an dieBrennkraftmaschine (3) während eines Umschaltens zwischen denMotorsteuergeräten (5,7) aufrechterhaltbar ist