dieser Behandlungsschein ist zu jedem Erstbesuch der versicherten Person beim Arzt oder im Krankenhaus vorBehandlungsbeginn in der Praxis bzw. Anmeldung vorzulegen. Der Behandlungsschein soll allen Beteiligten dieAbwicklung im Leistungsfall erleichtern. Er enthält die allgemeinen Vertragsdaten und Informationen beiBehandlungsbedarf wegen Krankheit oder nach einem Unfall in Österreich bzw. im Ausland.