2.1 Das Mietverhältnis beginnt am Tag der Übergabe, voraussichtlich am 22.06.2020. DerVermieter wird dem Mieter den genauen Übergabetermin spätestens zwei Wochen vor derÜbergabe schriftlich mitteilen.2.2 Das Mietverhältnis wird auf die Dauer von fünf Jahren ab vollständiger Mietzahlungspflichtgemäß § 3.3 fest abgeschlossen („Festlaufzeit“); es endet fünf Jahre nach dem letzten Tagdes Monats, in dem die vollständige Mietzahlungspflicht begonnen hat. Beginnt also bspw.das Mietverhältnis am voraussichtlichen Termin 22.06.2020, so endet es unterBerücksichtigung der unter § 3.3 geregelten mietfreien Zeit von einem Monat am 31.07.2025