Salvatorische KlauselSollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchfUhrbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchfUhrbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Obrigen unberUhrt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchfUhrbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchfUhrbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nachsten kommen, die die Vertragsparteien mit der un wirksamen bzw. undurchfUhrbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestim mungen gelten entsprechend fUr den Fall, dass sich der Vertrag als IUckenhaft erweist.