Fertigung Anforderung nach Druckgeräterichtlinie Nachweis der Einhaltung Fertigungsverfahren (Anhang I Abschnitt 3.1) Sicherheitsventil 100 Abschnitt 6 und Abschnitt 9 Abnahme (Anhang I Abschnitt 3.2) Sicherheitsventil 100 Abschnitt 6 und Abschnitt 9 Kennzeichnung und Etikettierung (Anhang I Abschnitt 3.3) Sicherheitsventil 100 Abschnitt 7 Betriebsanleitung (Anhang I Abschnitt 3.4) Sicherheitsventil 100 Abschnitt 5 4 Werkstoffe Anforderung nach Druckgeräterichtlinie Nachweis der Einhaltung Werkstoffe müssen für die gesamte vorgesehene Lebensdauer geeignet sein, falls sie nicht ersetzt werden sollen. (Anhang I Nummer 4) Sicherheitsventil 100 Abschnitt 4 Werkstoffe müssen für die vorgesehenen Betriebsbedingungen geeignet sein, insbesondere eine ausreichend hohe Duktilität und Zähigkeit besitzen. (Anhang I Nummer 4.1) Sicherheitsventil 100 Abschnitt 4 Werkstoffe müssen in ausreichendem Maße chemisch beständig sein; die chemischen und physikalischen Eigenschaften dürfen während der vorgesehenen Lebensdauer nicht wesentlich beeinträchtigt werden. (Anhang I Nummer 4.1) Sicherheitsventil 100 Abschnitt 4 Werkstoffe dürfen keine wesentlichen Beeinträchtigungen durch Alterung erfahren. (Anhang I Nummer 4.1) Sicherheitsventil 100 Abschnitt 4 Werkstoffe müssen für die vorgesehenen Verarbeitungsverfahren geeignet sein. (Anhang I Nummer 4.1) Sicherheitsventil 100 Abschnitt 4 Werkstoffe müssen so ausgewählt sein, dass bei der Verbindung unterschiedlicher Werkstoffe keine wesentlich nachteiligen Wirkungen auftreten. (Anhang I Nummer 4.1) Sicherheitsventil 100 Abschnitt 4