a) für elektrische Arbeit pro Kilowattstunde, insbesondere auch durch die Zahlung vontechnologieneutralen fixen Marktprämien und den Ausschluss einer Zahlung bei negativen Preisen,b) für die Bereitstellung installierter oder bereitgestellter systemdienlicher Leistung in Euro pro Kilowatt,c) für die Bereitstellung von Systemdienstleistungen als Zahlung für geleistete Arbeit oder diebereitgestellte Leistung,