Die Probenmaße richten sich nach dem verwendeten Messgerät. Die dafür vorgeschriebene Probenbreitemuss auf ± 1 %, die Probenlänge auf ± 2 % eingehalten werden. Die Probenlänge muss in jedem Fall so großsein, dass eine Messlänge von mindestens dem 9,5-fachen der Probendicke sichergestellt ist (siehe 5.1.3).