Die Ausführungsart der Kennzeichnung ist in der Zeichnung anzugeben. Bei erhabener oder vertiefter Kennzeichnung ist die Höhe/Tiefe anzuführen (z. B. erhaben 0,2 bis 0,5). Dieser Wert muss sinnvoll (~ 1/7 x h) auf die zugehörige Schrift-Linienbreite abgestimmt sein.