Falls in der Zeichnung die Anzahl von Belichtungsperioden nicht definiert ist, gilt folgende Regelung:– 3 Belichtungsperioden für Bauteile im Bereich indirekter Sonneneinstrahlung– 5 Belichtungsperioden für Bauteile im Bereich direkter Sonneneinstrahlung (z. B. Türbrüstung)– 10 Belichtungsperioden für Bauteile im Bereich erhöhter Sonneneinstrahlung (z. B. Heckablage)