6 Prüfgerät 6.1 CRE-MaschineDas messtechnische Bestätigungssystem der Zugprüfmaschine muss ISO 10012 entsprechen.Die Zugprüfmaschine mit konstanter Prüfgeschwindigkeit (CRE)muss die in 6.1.1 bis 6.1.6 angegebenen allgemeinen Eigenschaften haben.6.1.1 Die Zugprüfmaschine muss Anzeige-oder Aufzeichnungsmöglichkeiten für die Zugkraft, die auf die Messprobe bei Dehnung bis zum Bruch einwirkt, sowie ür die entsprechende Längenänderung der Messprobe haben.Unter Einsatzbedingungen muss die Zugprüfmaschine der Maschinenklasse1 nach ISO 7500-1 entsprechen. Die Fehlergrenze für die angezeigte oder aufgezeichnete Höchstzugkraft darf an einem beliebigen Punkt innerhalb des Messbereichs der Maschine±1% nicht überschreiten und die der angezeigten oder aufgezeichneten Einspannlänge±1 mm nicht überschreiten.6.1.2 Wenn eine Zugprüfmaschine der Maschinenklasse2 nach ISO 7500-1 verwendet wid,ist dies im Prüfbericht anzugeben.6.1.3 Erfolgt die Aufzeichnung der Zugkraft und Dehnung durch Datenerfassungskarten und-software,sind mindestens acht Messwerte je Sekunde zu erfassen.