Dies wird erfindungsgemäß mit dem im Anspruch 1 gekennzeichneten Initiator erreicht. In den Unteransprüchen 2 bis 11 sind bevorzugte Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Initiators wiedergegeben.Die Ansprüche 12 bis 15 betreffen bevorzugte Verwendungen des erfindungsgemäßen Initiators.