Stellen mehrere Universitäten gemeinsam einen Antrag auf einen Exzellenzcluster, so ist für die Projektmittel und die Programmpauschale ausschließlich die Universität Bewilligungsempfängerin, die die Rolle der mittelverwaltenden Universität übernimmt. Zu den übrigen mitantragstellenden Universitäten entsteht insoweit kein Vertragsverhältnis.