o*) Die Kosten der Wasserversorgung sowie die Kosten der Müllabfuhr, soweit entsprechende Messeinrichtungen vorhan- den sind, werden nach Verbrauch abgerechnet.Die Kosten der Schmutzwasserentsorgung werden entsprechend den Kosten der Wasserversorgung abgerechnet.Die Kosten für die mit dem Betrieb eines Breitbandnetzes verbundenen privaten Verteileranlagen werden nach der Zahl der angeschlossenen Wohneinheiten verteilt.Bei Mitvermietung von Stellplätzen/Garagen: Die auf Stellplätze/Garagen entfallenden Betriebskosten werden unter diesen nach deren Anzahl verteilt.Alle übrigen Betriebskosten werden, soweit nicht anders vereinbart, nach dem Verhältnis der Wohn- bzw. Nutzfläche umgelegt.Folgende Kosten werden abweichend wie folgt umgelegt: