Die Stellenbeschreibung stellt ein zentrales Instrument der Organisationsgestaltung dar. Sie bildet die Grundlage für die Ermittlung von Anforderungsprofilen für einzelne Stellen innerhalb eines Unternehmens. Im Rahmen der qualitativen Personalbedarfsplanung wird eine Stellenbeschreibung für einzelne Stellen ausgearbeitet.Stellenbeschreibung: Personenneutrale, schriftliche Beschreibung einer Stelle hin- sichtlich ihrer Ziele, Aufgaben, Kompetenzen und Beziehungen zu anderen Stellen (vgl. Kieser und Walgenbach 2010). Verschiedentlich werden Stellenbeschreibungen auch als Arbeitsplatzbeschreibung, Job Description und Position Guide bezeichnet.Die Inhalte von Stellenbeschreibungen sind individuell von dem jeweiligen Unternehmen zu gestalten. Allerdings sollte der Aufbau einer Stellenbeschreibung einer gewissen Syste- matik folgen. Abb. 3.9 veranschaulicht beispielhaft die zentralen Inhalte und den Aufbau einer Stellenbeschreibung. Die Inhalte der Stellenbeschreibung beziehen sich insbeson- dere auf。• die Einordnung der Stelle in die Organisationsstruktur, • die Ziele der Stelle, • die Aufgaben der Stelle sowie • die Rechte und die Pflichten des Stelleninhabers.Als Grundlage der Stellenbeschreibung dient die Aufgabenanalyse. Bei der Aufgabenana- lyse wird zunächst allgemein definiert, welche Tätigkeiten im Unternehmen auszuführen sind, damit die Unternehmensziele erreicht werden können. Anschließend erfolgt die Auf- gabensynthese, in der bestimmte Aufgaben zu einer Stelle zusammengeführt und gegen andere Stellen abgegrenzt werden (vgl. Bröckermann 2012).Die Stellenbeschreibung ist nicht nur für die Personalbedarfsplanung von Bedeutung.Vielmehr wird die Stellenbeschreibung auch im Rahmen der Personalgewinnung (vgl. Kap. 4), der Personalentwicklung (vgl. Kap. 5) sowie der Personalvergütung (vgl. Kap. 9) eingesetzt (vgl. Bartscher und Huber 2007). Die Stellenbeschreibung selbst liefert noch keine Informationen über die benötigten Qualifikationen von Mitarbeitern, d. h. über die Anforderungen, denen potenzielle Stellen- inhaber genügen müssen (vgl. Bröckermann 2012). Die Qualifikationen für einen Arbeits- platz werden in einem Anforderungsprofil festgelegt (vgl. Hentze und Kammel 2001, S. 232), das auf der Stellenbeschreibung aufbaut.