Die Posten der Konzernbilanz (Anlage 1.2) und der Konzern-Gewinn- und Verlustrech¬nung (Anlage 1.3) errechnen sich durch Addition der entsprechenden Ansätze in den Ein- zelbiJanzen bzw. den Einzel-Gewinn- und Verlustrechnungen, soweit nicht Saldierungen (Konsolidierungsmaßnahmen) erforderlich waren. Diese betrafen: