(2) Die Gewährleistungsfrist wird durch eine Mängelanzeige von BIONTECH oder JPT gehemmt. Die Hemmung endet mit schriftlicher Ablehnung der Gewährleistungspflich ten durch die MINERVA BIOLABS oder mit Durchführung des Rücktritts, der Minderung oder der Nacherfullung. Bei Nacherfüllung beginnt die Gewährleistungsfrist für das nachgebesserte oder nachgelieferte Vertragsp rodukt erneut zu laufen.