Ein dokumentiertes Verfahren muss eingeführt werden, um Anforderungen festzulegen zur: a) Fehlerbewertung (einschließlich Kundenbeschwerden), b) Ermittlung der Ursachen von Fehlern, c) Beurteilung des Handlungsbedarfs, um das erneute Auftreten von Fehlern zu verhindern, d) Ermittlung und Verwirlichung der erforderlichen Maßnahmen, e) Aufzeichnung der Ergebnisse der ergriffenen Maßnahmen und f) Bewertung der Wirksamkeit der ergriffenen Korrekturmaßnahmen.