Sie müssen die jeweilige Grundlagenprüfung zu den aufgelisteten Prüfungsauflagen/Modulauflagen spätestens zum Ende des 2. Semesters erfolgreich ablegen. Nicht bestandene Grundlagenprüfungen dürfen innerhalb dieser Frist nur einmal wiederholt werden. Der Prüfungsausschuss kann die Zulassung zu einzelnen Modulprüfungen vom Bestehen der Grundlagenprüfung abhängig machen.