In Anbetracht der jährlichen Gärrestmenge von 30000 – 55000 m³/a können beide Standorte eine Lagerkapazität für einen Zeitraum von 3,5 – 5,5 Monaten für Gärreste vorweisen. Obwohl diese Lagerkapazitäten hoch erscheinen, müssen beide Standorte nach der Novelle der Düngeverordnung [DüV17] (§ 12, 2017) zukünftig weitere Lagertanks mit einem Volumen von etwa 6700 m³ (Standort 1) beziehungsweise etwa 3250 m³ (Standort 2) nachrüsten und/oder eine Aufbereitungstechnik vorweisen.