Diese Abtrennung erfolgt gemäss Fig. 2 bei Auftreten der vorstehend beschriebenen Fehler bei Anschluss der Stromrichterschaltung an die Netzwechselspannungsquelle 2 (S1.2c) oder bei Anschluss der Stromrichterschaltung an die Netzgleichspannungsquelle 1, falls die Netzgleichspannung (Ug) in der Grössenordnung der Nennzwischenkreisspannung (Ud,N) ist (S2.2d). Für die Abtrennung der elektrischen Last 13, insbesondere einer als dreiphasige Teilwicklung einer rotierenden elektrischen Maschine ausgeführten elektrischen Last 13, ist zwischen dem Laststromrichter 12 und der dreiphasigen Teilwicklung ein dreiphasiger Abtrennschalter 15 gemäss Fig. 1 angeordnet.