Organentnahmen oder vorbereitende Eingriffe, die vor dem irreversiblen Ausfall der Hirnfunktionen vorgenommen werden, sind Körperverletzung (oder Tötung). Eingriffe, die danach vorgenommen werden, sind es nicht, auch wenn Herztätigkeit und Atmung noch in Gang sind. Dann wären die Entnahmen nicht strafbar.