Sonstiges: ausgebauter Spitzboden als Lagerfläche nutzbar; ein Kellerraum; Türsprechanlage; Badezimmer mit Fenster; eine sehr helle Wohnung; der Brandschutz schreibt für die wohnliche Nutzung die Versetzung der Wohnungstüre sowie ein größeres Fenster zur besseren Rettung über Drehleiter vor, diese Aufwendungen sind vom Erwerber umzusetzen