6.2. Standige Aufzeichnung der PriifergebnisseFalls die Ultraschallpriifanlage bei Platten eine standige Aufzeichnung der Prilfergebnisse vomimmt, ist diese Aufzeichnung oder eine Kopie dem Besteller zur Verftigung zu stellen. In alien anderen Fallen ist eine Skizze anzufertigen, ausder die Grol3e und Lage samtlicher Fehler mit einer Grol3e von mehr als 1,2 mm innerhalb der Platte hervorgeht. Diese Unterlagen sind dem Besteller vor oder bei der Auslieferung des Erzeugnisses zu iiberlassen.