Sie haben lediglich einen Anspruch auf Erstattung von 50 % der Kosten für Kleidung, da diese auch nachder Reise weiter verwendet werden kann und im Besitz des Käufers verbleibt. Zudem wurden dieFahrtkosten festgestellt. Der Anspruch wurde bereits mit der Regressforderung der Versicherungverrechnet.Nunmehr festgestellt in Höhe von 261,38 EUR. In Höhe von 661,02 EUR vom Sachwalter und derSchuldnerin bestritten.