Zuständigkeiten für die ZeugnisanerkennungZeugnisanerkennung im Geltungsbereich des GrundgesetzesZeugnisanerkennung für deutsche Staatsangehörige, die ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben habenEU/EWR und Nicht-EU Bewerber, die im Ausland die Zugangsberechtigung erworben haben