3. ZahnbehandlungskostenSoweit der Umfang einer der nachstehenden Leistungen pro Versicherungsjahr begrenzt ist, gilt als Versicherungsjahr ein Zeitraum von 364 Tagen, gerechnet vom Versicherungsbeginn des Erstvertrages, einschließlich aller Anschlussverträge.Der Versicherer erstattet nach Ablauf der vereinbarten Wartezeitendie während des Auslandsaufenthaltes entstandenen Kosten für: