Die dargestellten Kosten für die Ausbringung von Gärresten stellen aus heutiger Sicht lediglich eine untere Abschätzung dar. Während von Frühjahr bis Herbst aufgrund hoher Photosyntheseleistung ein hoher Nährstoffbedarf auf landwirtschaftlichen Feldern besteht, ist die Düngung mit flüssigen Gärresten/Güllen zwischen 1. Oktober bis 31. Januar nach der aktuellen Düngeverordnung untersagt [DüV17]. In dieser Zeit liegen die Abgabe der Gärrest über die Güllebörse in Bereichen zwischen 10 – 17 €/m³Gärrest [Brü14]. Weiterhin sind bei der Nährstoffbilanz seit der Novelle [DüV17] Gärreste für die Berechnung der Stickstoff und Phosphorfracht mit einzubeziehen. Dies führt bereits jetzt bei vielen Landkreisen in Niedersachsen [LN15] und Nordrhein-Westfalen [LNW14] zu einer Überschreitung der Obergrenze für Stickstoff von 170 kgN·h-1·a-1. Aus diesem Grund besteht von Seiten der Landwirte ein großes Interesse, die Landkreise sowohl ökonomisch als auch ökologisch sinnvoll von Nährstoffen zu entfrachten. Als Alternative zu dem enormen Transportaufkommen durch LKW-Transporte stehen verschiedene Aufbereitungsverfahren zur Verfügung. Die Vollgärrestaufbereitung durch Membranverfahren ist ein geeignetes Verfahren um den hohen Wasseranteil im Gärrest von etwa 90 – 95 Gew.-% zu reduzieren und die Nährstoffe in eine transportwürdige Fraktion zu überführen.