Fallfrage lautet also: Ist bei dementen und deshalb einwilligungs-unfähigen Person von einer zulässigen Einwilligung auszugehen?? Nein, ständige Rechtsprechung. Der Demente verfügt nicht über die Einsichtsfähigkeit, um über die Tragweite einer Lebend-Nierenspende entscheiden zu können.