Der Bediener wurde in einer Unterweisung durch den Betreiber über die ihm übertragenenAufgaben und möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet. Aufgaben, dieüber die Bedienung im Normalbetrieb hinausgehen, darf der Bediener nur ausführen, wenndies in dieser Anleitung angegeben ist und der Betreiber ihn ausdrücklich damit betraut hat.