Gargerät (1) nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Antenneneinheit (3) we-nigstens zwei Leiter (13, 23) umfasst, welche wenigstens einen Innenleiter (13) und wenigstens einen Außenleiter(23) bereitstellen und dass dem Außenleiter (23) das Wärmeleitelement (5) zugeordnet ist und/oder dass demInnenleiter (13) die thermische Isoliereinrichtung (6) zugeordnet ist.