hiermit beziehen wir uns auf das Schreiben zu o.g. Datum.Hiermit widerprechen wir Ihrer Forderung einer Rückvergütung um 50% aus folgenden Gründen: 1) Alle Geräte sind CE geprüfte Geräte und somit im Markt zulässig. (Nachweise liegen alle samt vor)2) Die Transportbeschädigungen haben wir bereits mit Herrn Klabunde im Dezember geklärt und abgegolten3) Das es zu Rostansätzen kommt, kann nur durch Fremdeinwirkung wie Arbeiten am und um den Pool passiert sein. Damit wir dieses Thema vom Tisch bekommen, biete ich eine Rückzahlung von 15% an, womit auch alle wechselseitigen Ansprüche vom Tisch wären (Generalquittung)Vielen Dank und freundliche Grüße